Auf welche Verschärfungen sich die Wirtschaftsakteure einstellen sollten
Das novellierte ElektroG ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten und hat für eine Reihe von Verschärfungen gesorgt. Neben den erweiterten Verpflichtungen für den B2B-Bereich steht insbesondere auch der Online-Handel im Fokus der neuen Vorschriften. Volljuristin und Product & Material Compliance Expert Inken Green stellt Ihnen die geänderten Herausforderungen im Einzelnen vor.
INHALTLICHE SCHWERPUNKTE
- Welche neuen Herausforderungen für den B2B-Bereich entstehen (u.a. Kennzeichnung mit durchgestrichener Mülltonne ab 2023)
- Wie die Informationspflichten bzgl. enthaltener Batterien aussehen und was „problemlos und zerstörungsfrei entnehmbar“ heißt
- Welche Anforderungen an Rücknahmepflicht, Rücknahmekonzept und Informationspflicht gelten
- Wie Marktplatzbetreiber und Fulfillment-Dienstleister einbezogen werden sollen
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