07.06.2023
07.06.2023
10:00 - 12:00 Uhr
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Die aktuelle NIS-Richtlinie umfasst Cybersicherheits-Anforderungen für „wesentliche Einrichtungen“, wozu digitale Infrastrukturen, Energie-, Öl-, Gas- und Wasserversorger, das Gesundheits- und Verkehrswesen u.ä. gehören. Die neue NIS-2-Richtlinie ergänzt nun die „wichtigen Einrichtungen“, die auch das verarbeitende Gewerbe oder Warenhersteller einschließen, wenn dies in wichtigen Sektoren (wie Medizinprodukte, Maschinenbau) erfolgt. Product Compliance Consultant Benjamin Kerger (B. Eng.) klärt auf.