07.06.2023

Cybersecurity für „wichtige Einrichtungen“ gemäß NIS-2-Richtlinie

285 EUR
Wann?

07.06.2023

10:00 - 12:00 Uhr

Wo?

virtuell

via MS Teams

Welche Unternehmen darunter fallen und welche Anforderungen das mit sich bringt

Die aktuelle NIS-Richtlinie umfasst Cybersicherheits-Anforderungen für „wesentliche Einrichtungen“, wozu digitale Infrastrukturen, Energie-, Öl-, Gas- und Wasserversorger, das Gesundheits- und Verkehrswesen u.ä. gehören. Die neue NIS-2-Richtlinie ergänzt nun die „wichtigen Einrichtungen“, die auch das verarbeitende Gewerbe oder Warenhersteller einschließen, wenn dies in wichtigen Sektoren (wie Medizinprodukte, Maschinenbau) erfolgt. Product Compliance Consultant Benjamin Kerger (B. Eng.) klärt auf.

 

INHALTLICHE SCHWERPUNKTE

  • Wo es Unterschiede und Überschneidungen bei Informations- und Datenschutz gibt
     
  • Welche Pflichten in Bezug auf das Risikomanagement in der Cybersicherheit gibt
     
  • Welche Rechtsakte neben der NIS-2-Richtlinie für Produkte und/oder Organisationen gelten
     
  • Welche europäischen und internationalen Normen anzuwenden und für die Konformitätsbewertung/-erklärung wichtig sind
     
  • Welche EU-Richtlinien und -Verordnungen die Einhaltung von wesentlichen Anforderungen rund um Cybersecurity fordern

 

JETZT ANMELDEN

Weitere Angebote der GLOBALNORM ACADEMY

SCHON GEWUSST?

Alle Veranstaltungen der GLOBALNORM ACADEMY werden als Weiterbildungsstunden für die PCO-Rezertifizierung anerkannt.

Mehr Wissen zu Product Compliance und Normenmanagement
News
USA: FCC Update zu Funk/EMV – lokaler Repräsentant wird benötigt

Ohne Übergangsfrist gültig

mehr

EU: Änderungen beim HAS-Assessment für die Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt

mehr

Neue ETSI EN 301 489-3 (2023-01) EMV für Short Range Devices erschienen

Listung zur Funkanlagenrichtlinie mit Einschränkungen

mehr

Login
x

Gemäß der Cookie-Richtlinie der EU (RL 2009/136/EG) möchten wir Sie darüber informieren, dass unsere Website Cookies verwendet. Wenn Sie unsere Webseite benutzen, akzeptieren Sie das und stimmen unseren Datenschutzbestimmungen zu. Welche Cookies konkret gesetzt werden und wie Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen können, erfahren Sie auf unserer Seite zum. Datenschutz.

OK