27.10.2026

27.10.2026
9:00 - 13:30 Uhr
virtuell
via MS Teams
Zum 20. Januar 2027 wird die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durch die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst.
Auf den ersten, flüchtigen Blick könnte dabei der Eindruck entstehen, dass sich gegenüber der bisherigen Anforderungslage gar nicht allzu viel verändert.
Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass dieser Eindruck täuscht. Die Maschinenverordnung bringt eine Reihe von Änderungen mit sich, die für Hersteller und andere Wirtschaftsakteure von erheblicher Bedeutung sind.
Dazu gehören zum Beispiel neue Pflichten der Wirtschaftsakteure sowie erstmals ausdrücklich geregelte Anforderungen an den Umgang mit wesentlichen Veränderungen von Maschinen und die dabei einzuhaltende Vorgehensweise. Darüber hinaus wurden die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen in Anhang III der Verordnung an verschiedenen Stellen ergänzt und geändert.
Gleichzeitig ist die Maschinenverordnung nicht mehr isoliert zu betrachten: Je nach Produkt, eingesetzter Technologie und Anwendung können ergänzende Rechtsvorschriften relevant sein.
Des Weiteren lassen die geplanten EU-Leitlinien noch auf sich warten. Darum werden in dem Online-Seminar wertvolle Hinweise von Regulatory Affairs Specialist Michael Loerzer für die korrekte Anwendung der neuen Verordnung gegeben.
Hinweis: Das Online Seminar “Das neue Europäische Maschinenrecht - MVO 2023/1230” wird einen Tag später auch auf Englisch stattfinden. Weitere Details finden Sie hier.