Wie es um die europäische Harmonisierung rund um Verpackungen steht
Der Europäische „Green Deal“ zieht immer weitere Kreise: Seit 1. Juli 2022 müssen sich Hersteller von mit Ware befüllten Verpackungen vor dem Inverkehrbringen in einem Verpackungsregister eintragen. Das gilt in Deutschland – und wie steht es um die europäische Harmonisierung zum Thema Verpackungen? Warum darf Frankreich ein eigenes Logo und Italien einen alphanumerischen Code einführen? Inken Green, Volljuristin und Product & Material Compliance Expert, klärt auf.
INHALTLICHE SCHWERPUNKTE
- Welche Anforderungen Hersteller in Deutschland bei der Registrierung von Verpackungen erfüllen müssen
- Was systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind und ob dafür zusätzliche Pflichten gelten
- Warum EU-weit abweichende nationale Maßnahmen zum Schutz der Umwelt zulässig sind
- Was Sie zum Triman-Logo und den detaillierte Sortierungsanweisungen in Frankreich wissen sollten
- Aus welchen Anforderungen sich die Umweltkennzeichnung in Italien zusammensetzt
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