16.06.2021
16.06.2021
10:00 - 12:00 Uhr
Live aus Berlin
Virtuell via MS Teams
Am 16. Juli 2021 wird die neue Marktüberwachungsverordnung (EU-MÜV) 2019/1020 scharf geschaltet, die die Marktüberwachung neu regelt. In Deutschland wird es sogar erstmals ein Marktüberwachungsgesetz geben. Unser Product Compliance Experte Dipl.-Ing. (FH) Michael Loerzer erörtert die aktuelle Gesetzeslage und wie Unternehmen die Anforderungen erfüllen können, um weiterhin ihre Produkte in der EU zu vermarkten.
Das Kabinett hat den vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwurf am 10. Februar 2021 beschlossen. Das Gesetz soll nun bis Mitte Juli 2021 in Kraft treten. Es geht jetzt ins parlamentarische Verfahren, wo der Bundesrat dem Gesetzentwurf noch zustimmen muss. Zudem hat die Kommission für die Harmonisierungsrechtsvorschriften gemäß Art. 4 Abs. 5 der EU-MÜV Leitlinien im EU-Amtsblatt veröffentlicht, die u.a. für Spielzeug, Funkanlagen, elektrische Niederspannungsprodukte, Maschinen und EMV-Produkte gelten. Insofern müssen sich die jeweiligen Wirtschaftsakteure auf diese neuen Anforderungen einstellen.
Mehr zu den Hintergründen finden Sie in unserer aktuellen News.
Ihr Referent
Michael Loerzer ist Regulatory Affairs Specialist und Geschäftsführender Gesellschafter der Globalnorm GmbH. Er ist Vorsitzender der Themengruppe "Produktkonformität" im Ausschuss Normenpraxis des DIN e.V. sowie Mitglied der REDCA sowie der Product Safety Engineering Society bei der IEEE in den USA.
Inhaltliche Schwerpunkte
Die neue Marktüberwachungsverordnung – was sie für online und offline auf den Markt gebrachte Produkte bedeutet
Die besonderen Verpflichtungen des Artikel 4 – welche Auswirkungen sie auf auf die Wirtschaftsakteure haben
Die neuen Leitlinien der EU für die Harmonisierungsrechtsvorschriften gemäß Artikel 4 (2021/C 100/01)
Das deutsche Marktüberwachungsgesetz – was das für europäisch harmonisierte und nicht harmonisierte Produkte heißt
Das Webinar wird im Online-Format mittels MS Teams durchgeführt. Die Zugangsdaten erhalten Sie mit dem Eingang Ihrer verbindlichen Anmeldung.
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