02.11.2022

EU-Kreislaufwirtschaft – Beispiel: Batterien & Ökodesign

495,00 EUR
Wann?

02.11.2022

10:00 - 15:00 Uhr

Wo?

Virtuell

via MS Teams

Was bzgl. Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten auf Sie zukommt

Der Europäische „Green Deal“ bringt einen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft (CEAP) hervor. Die Anforderungen der 9Rs – Refuse, Rethink, Reduse, Reuse, Repair, Refurbish, Remanufacture, Repurpose, Recycle und Recover – finden schon jetzt in den Verordnungsentwürfen für Batterien und Ökodesign Berücksichtigung.

Erfahren Sie von Volljuristin Inken Green und Benjamin Kerger (B. Eng.), was bzgl. Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten auf Sie zukommt.

 

Inhaltliche Schwerpunkte

  • Welche „grünen“ Ziele sich die EU gesetzt hat und wie sie zeitlich umgesetzt werden sollen
     
  • Welche produktbezogenen und unternehmens-organisatorischen Normen es zu berücksichtigen gilt
     
  • Welche grundlegend neuen Anforderungen der Entwurf der neuen Batterie-Verordnung mit sich bringt
     
  • Ob eine Ökodesign-Verordnung für alle elektrischen Produkte kommt
     
  • Warum sich Hersteller und Importeure mit dem Zielmarkt EU bereits jetzt mit den neuen Anforderungen befassen sollten

 

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